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Wenn Sie von jemandem auf Facebook blockiert werden, gibt es einige Optionen zum Entsperren. In der Tat können Sie sich nicht selbst entsperren, es sei denn, eine Person tut dies. Die Lösung besteht darin, Ihr Facebook-Konto neu zu konfigurieren. Sie können mit demselben Namen fortfahren, müssen sich jedoch bei einer anderen E-Mail registrieren. Wenn das neue Konto eingerichtet ist, wenden Sie sich weiterhin an die Person, die Sie gesperrt hat. Denken Sie daran, dass die Person Ihre Kontaktversuche als ärgerlich empfinden kann und Ihr zweites Konto ebenfalls sperren kann.
Anweisungen
Von jemandem auf Facebook blockiert zu werden, ist frustrierend (Hemera Technologies / AbleStock.com / Getty Images)-
Melden Sie sich bei facebook.com an und füllen Sie den Abschnitt "Registrierung" aus. Geben Sie im Feld "Ihre E-Mail" eine alternative E-Mail-Adresse ein, die nicht mit Ihrem aktuellen Konto verknüpft ist, und "E-Mail erneut eingeben".
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Klicken Sie einmal auf "Registrieren". Geben Sie den zufälligen Sicherheitscode in das Textfeld ein und klicken Sie erneut auf "Registrieren".
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Schließen Sie die Registrierung Ihres Facebook-Kontos ab und finden Sie Freunde, fügen Sie Ihrem Profil Informationen hinzu und fügen Sie ein Foto hinzu. Diese Elemente sind optional und können später hinzugefügt werden.
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Klicken Sie auf "Speichern und fortfahren", um den Vorgang abzuschließen.
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Rufen Sie die alternative E-Mail-Adresse Ihres Kontos auf und lösen Sie die Bestätigungsnachricht von Facebook ein. Klicken Sie auf den E-Mail-Link, bevor Sie Ihr neues Konto aktivieren. Wenn Sie es aktivieren, können Sie sich an die Person wenden, die Sie von Ihrem anderen Konto gesperrt hat.
Wie
- Verwenden Sie diese Methode zum Erstellen eines zweiten Facebook-Kontos nur, wenn Sie einen berechtigten Grund haben, die Person zu kontaktieren, die Sie von Ihrem ursprünglichen Konto gesperrt hat. Verwenden Sie diese Methode nicht, um Personen zu ärgern.
Hinweis
- Mobbing im Internet ist ein schweres Verbrechen und kann als illegal betrachtet werden. Wenden Sie sich an Ihre örtlichen Behörden und prüfen Sie die Satzung, um Ihre Rechte zu bestimmen.