Wie man ein Beschwerdebrief gegen einen Mitarbeiter formell einreicht

Autor: Robert White
Erstelldatum: 3 August 2021
Aktualisierungsdatum: 13 November 2024
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Niemand möchte Konflikte am Arbeitsplatz, aber leider wachsen Situationen manchmal so stark, dass sie nicht gütlich gelöst werden können, sodass Sie gezwungen sind, ein Beschwerdebrief gegen Ihren Kollegen einzureichen, um das Problem zu lösen. Die Art Ihrer Beschwerde bestimmt, an wen Sie sie melden sollten. Sie können es Ihrem Vorgesetzten oder der Personalabteilung, dem Fachrat oder der Gewerkschaft vorlegen. Wenn die Beschwerde persönlich oder klein ist, versuchen Sie am besten, das Problem zwischen Ihnen und Ihrem Kollegen zu lösen. Wenn dies nicht möglich ist, besteht der erste Schritt darin, das Problem dem Manager zu melden. Beschwerden über Belästigung, rechtswidriges Verhalten oder Schaden gegenüber anderen müssen unverzüglich gemeldet werden.

Schritt 1

Sprechen Sie direkt mit Ihrem Vorgesetzten oder der Personalabteilung über diese Probleme mit einem Kollegen. Erläutern Sie die genaue Art Ihrer Beschwerde. Seien Sie bei der Erklärung der Situation ehrlich und lassen Sie nicht zu, dass Ihre Gefühle den Ton für das Gespräch angeben. Nennen Sie bestimmte Fälle, die aufgetreten sind, obwohl Sie sich über persönliche Gewohnheiten, Leistung, Belästigung, illegale Aktivitäten oder andere Informationen beschweren, die für die Situation selbst relevant sind. Die Verhaltensrichtlinie des Unternehmens bestimmt den nächsten Schritt, falls der Manager dieses Problem nicht lösen kann.


Schritt 2

Bereiten Sie einen Brief vor, um mit Ihrer Beschwerde zu beginnen. Schreiben Sie einen kurzen und direkten Brief an den spezifischen Punkt der Situation und / oder des Problems. Bitte reichen Sie auch andere Unterlagen ein, die Ihre Beschwerde unterstützen, z. B. Telefonaufzeichnungen, Nachrichten, E-Mails und Memos.

Schritt 3

Wenden Sie sich bei Bedarf an Ihren Fachrat oder Ihre Gewerkschaft. Wenn das Problem selbst im Unternehmen nicht gelöst werden kann oder schwerwiegender Natur ist, können Sie die Beschwerde bei Ihrer Gewerkschaft einreichen oder eine formelle Beschwerde beim Vorstand, der Ihren Beruf regelt, wie z. B. dem Pflegevorstand.